AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der my Graphic GmbH

1. Geltungs­be­reich

Diese Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen («AGB») gelten für den gesam­ten Geschäfts­be­reich der my Graphic GmbH (nachfol­gend «Firma»). Die Firma erbringt Dienst­leis­tun­gen in den Berei­chen Medien­de­sign und Marke­ting. Ebenso auch Vermitt­lung von exter­nen Beratern oder Dienst­leis­tern (Program­mie­rer, Fotogra­fen, Drucke­reien usw.).

2. Vertrags­ab­schluss

Der Vertrags­ab­schluss kommt durch die Akzep­tanz der Offerte der Firma betref­fend den Bezug von Dienst­leis­tun­gen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebo­te­nen Dienst­leis­tun­gen in Anspruch nimmt.

3. Preise

Vorbe­halt­lich ander­wei­ti­ger Offer­ten verste­hen sich alle Preise in Schwei­zer Franken (CHF). Alle Preise verste­hen sich exklu­sive allfäl­lig anwend­ba­rer Mehrwert­steuer (MwSt).
Die Offer­ten­preise berufen auf vollstän­di­gen, zur Bearbei­tung geeig­ne­ten Unter­la­gen und Daten. Ebenfalls benötigt werden unmiss­ver­ständ­li­che Inhalts‑, Stand- und Massan­ga­ben. Bei unbefris­te­ten Offer­ten erlischt die Preis­bin­dung nach 90 Tagen. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertrags­ab­schlus­ses gülti­gen Preise.
Wünscht der Kunde noch einen Mehrauf­wand, welcher nicht in der Offerte festge­hal­ten wurde, wird dieser ohne vorhe­rige Ankün­di­gung zu markt­üb­li­chen Ansät­zen in Rechnung gestellt.

4. Bezah­lung

Die Firma stellt dem Kunden die Kosten mittels Rechnung zu.
Der Kunde ist verpflich­tet den in Rechnung gestell­ten Betrag innert 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungs­da­tum zu bezah­len.
Wird die Rechnung nicht binnen vorge­nann­ter Zahlungs­frist begli­chen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetz­ten Mahnfrist fällt er automa­tisch in Verzug.
Ebenfalls hat die Firma jeder­zeit die Möglich­keit, Akonto­zah­lun­gen über die bereits erbrach­ten Teilleis­tun­gen zu verlan­gen. Diese müssen nicht in einer für den Kunden nutzba­ren Form vorlie­gen. Insbe­son­dere können sie auch erst als reine Arbeits­grund­lage für die Firma existie­ren.
Ab Zeitpunkt des Verzu­ges schul­det der Kunde Verzugs­zin­sen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Die Firma behält sich vor, jeder­zeit ohne Angabe von Gründen Voraus­kasse zu verlan­gen.
Verrech­nung des in Rechnung gestell­ten Betra­ges mit einer allfäl­li­gen Forde­rung des Kunden gegen die Firma ist nicht zuläs­sig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungs­ver­zug die Liefe­rung oder Dienst­leis­tungs­er­brin­gung zu verweigern.

5. Pflich­ten der Firma

5.1. Dienst­leis­tungs­er­brin­gung

Vorbe­halt­lich anders­lau­ten­der Verein­ba­rung, erfüllt die Firma ihre Verpflich­tung durch Erbrin­gung der verein­bar­ten Dienst­leis­tung. Werden keine weite­ren Bestim­mun­gen verein­bart gilt als Erfül­lungs­ort der Sitz der Firma.

5.2. Hilfs­per­so­nen

Die Parteien haben das ausdrück­li­che Recht, zur Erledi­gung ihrer vertrags­ge­mäs­sen Pflich­ten Hilfs­per­so­nen beizu­zie­hen. Sie haben sicher­zu­stel­len, dass der Beizug der Hilfs­per­son unter Einhal­tung aller zwingen­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen und allfäl­li­ger Gesamt­ar­beits­ver­träge erfolgt.

5.3. Aufbe­wah­rungs­pflicht

Die Firma ist verpflich­tet, die Daten gemäss den Buchfüh­rungs­pflich­ten während zehn Jahren aufzu­be­wah­ren. Eine Pflicht zur Aufbe­wah­rung von weite­ren Unter­la­gen, insbe­son­dere Zwischen- und Neben­pro­dukte bestehen nicht. 
Möchte die Firma Daten löschen, welche zur Ferti­gung des Endpro­dukts notwen­dig sind, so bietet sie diese dem Kunden vorgän­gig wahlweise die entgelt­li­che Übernahme oder die Aufbe­wah­rung gegen Entgelt an. Die Aufbe­wah­rung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die allfäl­li­gen Mehrkos­ten, welche durch die Aufbe­wah­rung entste­hen werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

6. Pflich­ten des Kunden

Der Kunde ist verpflich­tet sämtli­che Vorkeh­run­gen, welche zur Erbrin­gung der Dienst­leis­tung durch die Firma erfor­der­lich sind, umgehend vorzu­neh­men. Der Kunde hat die Vorkeh­run­gen am verein­bar­ten Ort zur verein­bar­ten Zeit und im verein­bar­ten Mass vorzu­neh­men. Je nach Umstän­den gehört dazu das Erbrin­gen geeig­ne­ter Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen für die Firma.
Insbe­son­dere ist der Kunde dazu verpflich­tet, die ihm zugestell­ten Unter­la­gen (Andru­cke, Proofs, Kopien, PDF-Dateien etc) auf Fehler oder Unstim­mig­kei­ten zu prüfen und diese mit dem “Gut zum Druck“ und allfäl­li­gen Korrek­tur­wün­schen zu verse­hen und innert der mit der Firma verein­bar­ten Frist an diese zurück zu senden.
Wünscht der Kunde keine Unter­brei­tung der Unter­la­gen, so trägt dieser das volle Risiko. Für telefo­nisch abgege­bene Korrek­tur­wün­sche kann die Firma keine Haftung übernehmen.

7. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht jeder­zeit vom Vertrag zurück zu treten. Die bereits getätig­ten Aufwen­dun­gen sind der anderen Partei vollum­fäng­lich zu entgel­ten. Erfolgt ein Rücktritt zu Unzei­ten bleiben allfäl­lige Schaden­er­satz­an­sprü­che vorbehalten.

8. Gewähr­leis­tung

Die Firma gewähr­leis­tet die verein­bar­ten Dienst­leis­tun­gen in branchen­üb­li­cher Quali­tät auszuführen.

9. Haftung

Die Haftung für jegli­che indirekte Schäden und Mangel­fol­ge­schä­den wird vollum­fäng­lich ausge­schlos­sen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufs­preis des Produk­tes resp. der Dienst­leis­tung beschränkt. Diese Haftungs­be­schrän­kung gilt nicht für direkte Schäden verur­sacht durch Grobfahr­läs­sig­keit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflich­tet, allfäl­lige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegli­che Haftung für Hilfs­per­so­nen wird vollum­fäng­lich ausgeschlossen.

10. Immate­ri­al­gü­ter­rechte

Sämtli­che Rechte an den Produk­ten, Dienst­leis­tun­gen und allfäl­li­gen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benut­zung vom Inhaber berech­tigt.
Weder diese AGB noch dazuge­hö­rige Indivi­du­al­ver­ein­ba­run­gen haben die Übertra­gung etwel­cher Immate­ri­al­gü­ter­rechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde expli­zit erwähnt.
Zudem ist jegli­che Weiter­ver­wen­dung, Veröf­fent­li­chung und das Zugäng­lich­ma­chen von Infor­ma­tio­nen, Bildern, Texten oder sonsti­gem welches der Kunde im Zusam­men­hang mit diesen Bestim­mun­gen erhält, unter­sagt, es sei denn, es werde von der Firma expli­zit geneh­migt.
Verwen­det der Kunde im Zusam­men­hang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildli­ches Material an welchem Dritte ein Schutz­recht haben, hat der Kunde sicher­zu­stel­len, dass keine Schutz­rechte Dritter verletzt werden. Er hält die Firma gegen­über Ansprü­chen Dritter schad­los. 

11. Daten­schutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertrags­schlus­ses aufge­nom­me­nen Daten zur Erfül­lung der Verpflich­tun­gen aus dem Vertrag verar­bei­ten und verwen­den. Die Firma ergreift die Massnah­men welche zur Siche­rung der Daten gemäss den gesetz­li­chen Vorschrif­ten erfor­der­lich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speiche­rung und vertrags­ge­mäs­sen Verwer­tung seiner Daten durch die Firma vollum­fäng­lich einver­stan­den und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anord­nung von Gerich­ten oder Behör­den verpflich­tet und berech­tigt ist Infor­ma­tio­nen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrück­lich unter­sagt, darf die Firma die Daten zu Marke­ting­zwe­cken verwen­den. Die zur Leistungs­er­fül­lung notwen­di­gen Daten können auch an beauf­trage Dienst­leis­tungs­part­ner oder sonstige Dritte weiter­ge­ge­ben werden.

12. Änderun­gen

Diese Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen können von der Firma jeder­zeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreis­sig) Tage nach der Mittei­lung durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grund­sätz­lich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertrags­ab­schlus­ses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

13. Priori­tät

Diese AGB gehen allen älteren Bestim­mun­gen und Verträ­gen vor. Ledig­lich Bestim­mun­gen aus Indivi­du­al­ver­trä­gen welche die Bestim­mun­gen dieser AGB noch spezi­fi­zie­ren gehen diesen AGB vor.

14. Salva­to­ri­sche Klausel

Sollte eine Bestim­mung dieses Vertra­ges oder eine Beilage dieses Vertra­ges ungül­tig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam­keit des Vertra­ges im Übrigen nicht berührt. Die Vertrags­par­teien werden die unwirk­same Bestim­mung durch eine wirksame Bestim­mung erset­zen, die dem gewoll­ten wirtschaft­li­chen Zweck der ungül­ti­gen Bestim­mung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfäl­lige Vertragslücken.

15. Vertrau­lich­keit

Beide Parteien, sowie deren Hilfs­per­so­nen, verpflich­ten sich, sämtli­che Infor­ma­tio­nen welche im Zusam­men­hang mit den Leistun­gen unter­brei­tet oder angeeig­net wurden, vertrau­lich zu behan­deln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendi­gung des Vertra­ges bestehen.

16. Höhere Gewalt (vis major)

Wird die frist­ge­rechte Erfül­lung durch die Firma, deren Liefe­ran­ten oder beigezo­ge­nen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispiels­weise Natur­ka­ta­stro­phen, Erdbe­ben, Vulkan­aus­brü­che, Lawinen, Unwet­ter, Gewit­ter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürger­kriege, Revolu­tio­nen und Aufstände, Terro­ris­mus, Sabotage, Streiks resp. Atomun­fälle und Reaktor­schä­den unmög­lich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemes­se­nen Anlauf­zeit nach deren Ende von der Erfül­lung der betrof­fe­nen Pflich­ten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreis­sig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleis­te­tes Entgelt vollum­fäng­lich zurück zu erstat­ten.
Jegli­che weite­ren Ansprü­che, insbe­son­dere Schaden­er­satz­an­sprü­che infolge vis major sind ausgeschlossen.

17. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kennt­nis, das allfäl­lige Vertriebs­part­ner oder Agenten selbst­stän­dig und damit unabhän­gig von der Firma arbei­ten und jegli­che poten­ti­el­len Ansprü­che diesen gegen­über direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertrags­ver­let­zun­gen allfäl­li­ger Agenten und Vertriebspartnern.

18. Anwend­ba­res Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unter­ste­hen schwei­ze­ri­schem Recht. Soweit keine zwingen­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen vorge­hen, ist das Gericht am Sitz der Firma zustän­dig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklag­ten eine Klage anzuhe­ben. Das Überein­kom­men der Verein­ten Natio­nen über Verträge über den inter­na­tio­na­len Produk­te­kauf (SR 0.221.221.1) wird expli­zit ausgeschlossen.